Honorarsätze in unserer Privatpraxis


Wir sind eine Privatpraxis und rechnen unsere Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich zum 3,5-fachen Steigerungssatz, dem gemäß GOÄ zulässigen Höchstsatz.

Dieser Faktor berücksichtigt den erhöhten zeitlichen Aufwand, die fachliche Komplexität sowie die individuelle und qualitativ hochwertige Behandlung in unserer Praxis. Über die entstehenden Kosten informieren wir unsere Patientinnen und Patienten selbstverständlich transparent im Vorfeld der Behandlung.

Behandlungsschwerpunkte

01

F10-F19 Störungen durch psychotrope Substanzen

Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhänigkeit, schädlicher Gebrauch, Entzugssymptomatik

02

F20 - F29 Schizophrenie & wahnhafte Störungen

Psychotische Episoden, Realitätsverlust, Halluzinationen, anhaltende Wahnsymptome

03

F30-F39 Affektive Störungen

Depressionen, bipolare Störungen, manische Episoden, wiederkehrende Stimmungsschwankungen

04

F40-F48 Neurotische, Belastungs- & somatoforme Störungen

Angststörungen, Panik, Phobien, Zwangsstörungen, PTBS, psychosomatische Beschwerden

05

F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen

EssstörungenSchlafsstörugnen, sexuelle Funktionsstörungen ohne organische Ursache

06

F60-F69 Persönlichkeits- & Verhaltensstörungen

z.B. emotional instabile, narzisstische, zwanghafte oder vermeidende Persönlichkeitsmuster

07

F70-79 Intelligenzminderung

Unterschiedliche Grade kognitiver Beeinträchtigungen

08

F80-F89 Entwicklungsstörungen

Autismus-Spektrum-Störungen, Sprach und Lernstörungen

09

F90-F98 Verhaltens- & emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit/Jugend

ADHS, Störungen des Sozialverhaltens, emotionale Störungen im Kindesalter

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