Honorarsätze in unserer Privatpraxis
Wir sind eine Privatpraxis und rechnen unsere Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich zum 3,5-fachen Steigerungssatz, dem gemäß GOÄ zulässigen Höchstsatz.
Dieser Faktor berücksichtigt den erhöhten zeitlichen Aufwand, die fachliche Komplexität sowie die individuelle und qualitativ hochwertige Behandlung in unserer Praxis. Über die entstehenden Kosten informieren wir unsere Patientinnen und Patienten selbstverständlich transparent im Vorfeld der Behandlung.

Behandlungsschwerpunkte
F10-F19 Störungen durch psychotrope Substanzen
Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhänigkeit, schädlicher Gebrauch, Entzugssymptomatik
F20 - F29 Schizophrenie & wahnhafte Störungen
Psychotische Episoden, Realitätsverlust, Halluzinationen, anhaltende Wahnsymptome
F30-F39 Affektive Störungen
Depressionen, bipolare Störungen, manische Episoden, wiederkehrende Stimmungsschwankungen
F40-F48 Neurotische, Belastungs- & somatoforme Störungen
Angststörungen, Panik, Phobien, Zwangsstörungen, PTBS, psychosomatische Beschwerden
05
F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen
EssstörungenSchlafsstörugnen, sexuelle Funktionsstörungen ohne organische Ursache
06
F60-F69 Persönlichkeits- & Verhaltensstörungen
z.B. emotional instabile, narzisstische, zwanghafte oder vermeidende Persönlichkeitsmuster
07
F70-79 Intelligenzminderung
Unterschiedliche Grade kognitiver Beeinträchtigungen
08
F80-F89 Entwicklungsstörungen
Autismus-Spektrum-Störungen, Sprach und Lernstörungen
09
F90-F98 Verhaltens- & emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit/Jugend
ADHS, Störungen des Sozialverhaltens, emotionale Störungen im Kindesalter
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